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   VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86   

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https://dejure.org/1989,6046
VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86 (https://dejure.org/1989,6046)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1989 - 6 UE 2608/86 (https://dejure.org/1989,6046)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 6 UE 2608/86 (https://dejure.org/1989,6046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG
    Unterrichtsgeldfreiheit: Unangemessenes Hinauszögern des Studienabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    1956, 780) nicht lediglich um einen Programmsatz, sondern um unmittelbar geltendes Recht, ohne daß deswegen die weitere Regelungskompetenz des einfachen Gesetzgebers ausgeschlossen wäre (Urteil des Staatsgerichtshofs vom 1. Dezember 1976 -- P. St. 812 --, ESVGH 27, 30).

    Wie der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 1. Dezember 1976 (a.a.O., S. 35) ausdrücklich entschieden hat, ist eine solche Begrenzung gerade unter Beachtung des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV als eines sozialen und damit in viel höherem Maße als die meisten klassischen Grundrechte einer Differenzierung zugänglichen Grundrechts zweckmäßig, notwendig und zumutbar.

    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung durch den Verordnungsgeber der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1984 -- 6 UE 1701/84 --, WissR 1985, 186), soll nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 1. Dezember 1976, a.a.O., 39) eine umfassende und auf den Einzelfall abgestellte Beurteilung der Studiensituation gewährleisten.

    Die subjektive Seite der Betrachtung kann Abweichungen rechtfertigen, die sich aus den persönlichen Verhältnissen des Studierenden herleiten lassen (Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 1. Dezember 1976, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 11.05.1956 - P.St. 191

    Ausführungsverordnung; Ausländer; Geltungsbereich; Rechtsverordnung; Schulgeld;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    1949, 348; vom 11. Mai 1956 -- P. St. 191 --, …

    Es wäre auch mit dem Zweck des sozialen Grundrechts der Unterrichtsgeldfreiheit, "freie Bahn dem Tüchtigen zu gewähren" (so der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Mai 1956, a.a.O.), nicht zu vereinbaren, dem Kläger Nachteile daraus erwachsen zu lassen, daß er zielstrebig den Weg des Quereinstiegs in ein höheres Fachsemester seines Wunschstudiums verfolgt hat, der erfahrungsgemäß größeren Erfolg verspricht als eine Bewerbung um einen Studienplatz im ersten Fachsemester.

  • VGH Hessen, 20.12.1982 - VI OE 27/81

    Studiengeldfreiheit für "Altparker"

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    1983, 3; vom 20. Dezember 1982 -- VI OE 27/81 --, ESVGH 33, 164, und vom 18. April 1986 -- 6 UE 1265/85 --; offengelassen im Beschluß des Senats vom 23. Juni 1986 -- 6 TH 907/86 --).
  • StGH Hessen, 13.07.1956 - P.St. 204

    Unterrichtsgeldfreiheit; Vorlageform

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    1956, 552, und vom 13. Juli 1956 -- P. St. 204 --, …
  • VGH Hessen, 18.04.1986 - 6 UE 1265/85

    Gewährung von Unterrichtsgeldfreiheit ausschließende "unangemessene

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    1983, 3; vom 20. Dezember 1982 -- VI OE 27/81 --, ESVGH 33, 164, und vom 18. April 1986 -- 6 UE 1265/85 --; offengelassen im Beschluß des Senats vom 23. Juni 1986 -- 6 TH 907/86 --).
  • VGH Hessen, 19.07.1982 - VI OE 23/81
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    Die Klage auf Gewährung von Unterrichtsgeldfreiheit ab dem Sommersemester 1986 ist als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alternative VwGO) statthaft, denn der Kläger begehrt den Erlaß eines von der Beklagten mit Bescheid vom 13. Februar 1986 abgelehnten Verwaltungsaktes (Urteile des Senats vom 12. Oktober 1981 -- VI OE 42/80 --; vom 21. Juni 1982 -- VI OE 11/82 --; vom 19. Juli 1982 -- VI OE 23/81 --, HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 07.12.1984 - 6 UE 1701/84
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung durch den Verordnungsgeber der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1984 -- 6 UE 1701/84 --, WissR 1985, 186), soll nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 1. Dezember 1976, a.a.O., 39) eine umfassende und auf den Einzelfall abgestellte Beurteilung der Studiensituation gewährleisten.
  • StGH Hessen, 08.07.1949 - P.St. 22

    Lehrmittelfreiheit

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
    Hierbei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Urteile vom 8. Juli 1949 -- P. St. 22 --, …
  • VGH Hessen, 27.10.1999 - 5 UE 3677/98

    Studiengebühr - Verstoß gegen Prinzip der Unterrichtsgeldfreiheit

    Eine derartige inhaltliche Bestimmung des Grundrechts auf Unterrichtsgeldfreiheit an öffentlichen Schulen und Hochschulen hatte der Gesetzgeber ursprünglich im mehrfach geänderten Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit getroffen (vgl. dazu etwa: Hess. VGH, Urteile vom 8.6.1989 -- 6 UE 2608/86 -- und vom 8.3.1990 -- 6 UE 1082/87 --, DÖV 1991, 1031).
  • VGH Hessen, 08.03.1990 - 6 UE 1082/87

    Zur Unterrichtsgeldfreiheit bei mehrmaligem Studiengangwechsel

    Ob der Anspruch auf Unterrichtsgeldfreiheit einen Verwaltungsakt voraussetzt oder unmittelbar aus dem Gesetz folgt, ist unerheblich, denn auch über das Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs kann verbindlich durch (feststellenden) Verwaltungsakt entschieden werden (Urteil des Senats vom 08. Juni 1989 -- 6 UE 2608/86 --).
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